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10.11.2009 | Fachwissen
Basiswissen Börse – Teil 7: Anlageformen
In den nächsten Teilen der Serie „Basiswissen Börse“ werden wir nun die unterschiedlichen Anlageformen genauer unter die Lupe nehmen. Dabei beginnen wir mit dem bekanntesten Asset: den Aktien!
Viele Menschen verbinden den Begriff Börse mit Aktien. An den Börsen dieser Welt werden aber nicht nur Aktien gehandelt. An den Börsen werden vielmehr ebenso Anleihen, Rohstoffe, Währungen, Zinsen, Investmentfonds und Derivate gehandelt, an Spezialmärkten sogar Immobilien, Private Equity und Kunstwerke. Fast alle denkbaren Risiko- und Ertragsstrukturen sind an Börsen handelbar. Wichtig ist dabei nur ein Schlagwort: Standardisierung.
Solang ein Gut mit vielen anderen ausschließlich die gleichen oder extrem ähnliche Eigenschaften teilt, kann es über die Börse gehandelt werden. So werden gleiche Aktien untereinander gehandelt, gleiche Anleihen und vor allem gleichwertige Rohstoffe wie Gold gleicher Reinheit oder Weizen gleicher Qualität.
Die Auswahl an handelbaren Asset – Klassen ist groß. Asset – Klassen sind Zusammenfassungen von bestimmten Instrumenten, wie beispielsweise Aktien, Anleihen, Immobilien, Fonds oder Derivate, und unterteilen sich weiter in verschiedene Untergruppen. Bei Anleihen sind das beispielsweise Unternehmens-, Staats- oder Banken – Anleihen, die wiederum jeweils unterschiedliche Ertrag-Risiko-Profile aufweisen, vom Aufbau her aber relativ ähnlich sind.
Aktien
Bei einer Aktiengesellschaft (AG) wird das Grundkapital in Aktien aufgeteilt. Diese Aktien können in einem Buch (dem sogenannten Aktienbuch) oder einer Sammelurkunde verbrieft sein oder als effektive Stücke gedruckt und herausgegeben werden. Die Herausgabe von Aktien bezeichnet man als „Emission“. Der Anteil einer Aktie am Grundkapital eines Unternehmens kann als Nennwert in Euro angegeben werden. Bei der nennwertlosen Aktie, die auch als Quotenaktie oder Stückaktie bezeichnet wird, entspricht der Anteil am Grundkapital dem Anteil an den Aktien. Hat ein Unternehmen beispielsweise ein Grundkapital von 100 Millionen Euro und 100.000 Aktien, so entspricht eine Aktie einem Anteil von 100.000/100.000.000 am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der Nennwert lautet also 1.000 Euro.
Unterschieden wird vor allem zwischen Stamm- und Vorzugsaktien. Vorzugsaktien haben meist eine höhere Ausschüttung als Stammaktien, dafür haben ihre Besitzer im Gegensatz zu Stammaktien kein Stimmrecht. Des Weiteren werden Aktien in Inhaberaktien, Namensaktien und vinkulierte Namensaktien unterschieden. Im Gegensatz zu Inhaberaktien werden bei Namensaktien die Besitzer der einzelnen Stücke im Aktienbuch eingetragen. Das Unternehmen kennt dann seine Aktionäre und ihre Anteile ganz exakt. Allerdings erschweren Namensaktien den Handel und sind daher seltener geworden.
Die vinkulierten Namensaktien schließlich werden eingesetzt, um unerwünschte Aktionäre vom Kauf auszuschließen. Der Handel dieser Aktien ist an bestimmte Bedingungen, meist die Zustimmung der Gesellschaft, gebunden. Die Vinkulierung widerspricht daher dem Handel von Aktien an der Börse und wird kaum noch eingesetzt. Rechtlich ist die Mischung verschiedener Formen von Aktien möglich. Vor allem die Emission von Vorzugs- und Stammaktien ist beliebt. Allerdings geht der Trend immer stärker in Richtung der Einheitsaktie, das heißt, es werden nur Inhaberstammatkien an der Börse gehandelt.
Fortsetzung folgt!
Auszug aus dem Buch Basiswissen Börse. Zur Verfügung gestellt von:
BörseGo AG
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